Urlaubssemester, DHBW fordert Diagnose - ist das rechtens?
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Einer unserer Studenten (Dualer Studiengang) leidet unter schweren Depressionen. Er möchte nun ein Jahr lang aussetzen und hat ein entsprechenden Antrag auf Beurlaubung eingereicht. Dazu auch ein Attest, das ein Dauerleiden diagnostiziert. Der Student möchte jedoch seine Depression nicht kommunizieren. Der DHBW reicht das aber nicht und will laut eigener Regeln einen Nachweis: Fachärztliches ...