Keine Schöheitsreparaturen nach Auszug
vom 2.3.2008
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Habe einen Gewerberaummieter fristlos gekündigt wegen Mietzahlungsrückständen. Vor zwei Tagen hat der Miter den Mietgegenstand (Gaststätte) auch geräumt zurückgegeben. Die Räume sind renovierungsbedrüftig, in den Wänden sind mehere Böhrlöcher usw. Der Zustand wurde im Abnahmeprotokoll festgehalten. Die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag enthalt keine starren Fristen, ist also wirksam! ...