Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Wenn Sie einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, muss der Eigentümer allen von Ihnen genannten Änderungen zustimmen. Deshalb müssen Sie bereits vorab mit der Bank vereinbaren, dass die Ummeldung nach Deutschland möglich ist.
Ansonsten können Sie ja auch über eine deutsche Bank finanzieren, dann gibt es das Problem nicht. Eventuell auch eine spanische Bank, die in Deutschland aktiv ist oder umgekehrt.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Tel.: 08054 – 9233
Fax.: 08054 – 9234
E-Mail: ra.zuern@gmail.com
ich merke schon das hier die wenigsten anwaelte aufmerksam lesen. fuer mich ist wichtig: kann ich das fahrzeug ummelden oder nicht? wenn sie sich nicht sicher sind, dann beantworten sie bitte diese frage: wie siechere ich mir einen gutglaeubigen eigentumserwerb beim kauf eines kfz ohne papiere bzw. wenn der verkaeufer nicht mit dem eingetragenem halter im fahrzeugbrief uebereinstimmt? danke
Sehr geehrter Fragesteller,
besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ohne Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (und die dürfte bei der Bank sein) wird eine Ummeldung nicht möglich sein. Auch ein gutgläubiger Erwerb ist ohne diese Bescheinigung nicht möglich; noch weniger natürlich, wenn Verkäufer nicht mit Eigentümer übereinstimmt.
Ich hoffe, ich habe damit Ihre Nachfrage beantworten können und würde mich über eine gute Bewertung freuen, andernfalls müssten Sie sich einfach nochmals melden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt