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69 Ergebnisse für wohngeld ablehnung

Bürgergeld rückwirkend bei Wohngeld Ablehnung
vom 8.10.2025 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, wir haben Mitte September einen Antrag auf Wohngeld gestellt. ... Ich habe beim Jobcenter schon angerufen: Die erste Dame meinte Ja, das ist kein Problem, wird auch rückwirkend ab Antragsdatum vom Wohngeld gezahlt, solange wir den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Ablehnung vom Wohngeld stellen und den Ablehnungsbescheid beifügen. ... Also: Wird Bürgergeld rückwirkend ab Antragstellung vom Wohngeld gezahlt, wenn Wohngeld abgelehnt wird?
Wohngeld
vom 20.3.2020 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um Überprüfung des Bescheides zum Wohngeld auf seine Rechtmäßigkeit. ... Mit einem positiven Bescheid zum Wohngeld hätte ich Anspruch zu Leistungen für Bildung und Teilhabe Ausgaben für Strom im Monat sind noch nicht einberechnet. ... Mit der Bitte um Auskunft ob die Ablehnung zum Wohngeld rechtmäßig ist.
Einbürgerung mit Wohngeld/Kinderzuschlag, Einladung von Besuchern
vom 13.2.2014 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ist die Ablehnung rechtens oder kann man sich dagegen wehren bzw. gibt es andere Möglichkeiten, die Einladung zu erhalten (z.B. durch eine Bankbürgschaft)? Andere Frage; ich könnte jetzt Wohngeld / Kinderzuschlag bekommen, um damit hauptsächlich Teilhabeleistungen für die Schule zu erhalten (worauf ich bis jetzt aber verzichtet habe). ... Wenn wir jetzt auf obige Leistungen verzichten, aber nicht mal eine Einladung bewilligt bekommen können, wäre es nicht doch dann sinnvoll, jetzt doch Wohngeld etc. zu beantragen?
Wohngeld vor ALG II
vom 5.12.2012 25 € Historischer Preis
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Guten Morgen, habe gerade Ablehnung ALG II bekommen. ... ... Wohngeld und ALG II schließen sich einander aus. ... Mein ALG II-Antrag wurde abgelehnt, damit ich Wohngeld beantragen kann.
Wohngeld und einmalige Ausgleichzahlung
vom 27.7.2023 für 51 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Momentan beziehe ich Wohngeld. ... Meine Frage ist nun , ob diese einmalige Zahlung (Ausgleichzahlung /Schenkung) während dem Bezug von Wohngeld als Einkommen gilt oder ob diese als Schonvermögen gewertet wird.
Wohngeld/Mietzuschuss
vom 3.9.2023 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Wohngeld/Mietzuschuss nach dem WOGG gestellt.
Rentenabfindung
vom 26.5.2025 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Bis dahin bekam ich Wohngeld, was dann für die nächsten 3 Jahre abgelehnt wurde, mit der Begründung dieses wäre eine Abfindung.
Rechtschutzversicherung- Ablehnung der Kostenübernahme
vom 10.2.2008 20 € Historischer Preis
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Seit 2005 besteht dieser Rechtsschutzvertrag. 2004 habe ich einen formlosen Nachfolgeantrag auf Wohngeld gestellt, der aufgrund eines anhängenden Verfahrens von der Behörde erst 2007 bearbeitet werden konnte. ... Gegen diese Ablehnung will ich mit Hilfe des Rechtsschutzversicheres vorgehen.
Stichtag der Kreisverwaltung für die Gewährung von Wohngeld
vom 16.8.2020 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Nun habe ich als seine gesetzliche ehrenamtliche Betreuerin erst im Juni aus einer VdK-Zeitung erfahren, dass er Anspruch auf Wohngeld hat und den entsprechenden Antrag gestellt . Die Kreisverwaltung hat nun den Bescheid geschickt, dass ihm das Wohngeld zum 1.06.2020 gewährt wird, aber eine "Zurückversetzung in den vorigen Stand" nicht anerkannt.
Ablehnung Aufstockung/MeisterBafög/Wohngeld
vom 9.8.2012 25 € Historischer Preis
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(ehemals Krankenschwester) Nun habe ich auf Anraten meines neuen Arbeitsgebers einen Antrag auf MeisterBaföG gestellt, der mit einer Ablehnung zurück kam und zwar nach § 2 Abs. 1 AFBG, nach einem Besuch beim Arbeitsamt und bei der ARGE wurden mir auch aufstockende Leistungen verwährt, mit der Begründung warum ich mich denn qualifizieren wolle und das keiner von beiden Ämtern für mich zuständig wäre. ( Fachkräftemangel in DE) Mir wurde angeraten einen Nebenjob auszuüben, wobei dieses der Genehmigung des Arbeitsgebers benötigt und ich so schon 40 Stunden pro Woche arbeite.
Sozialleistungen während der Ausbildung
vom 11.2.2011 20 € Historischer Preis
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Im 1.Ausbildungsjahr habe ich auf Antrag Wohngeld bekommen und da dieser jedes Jahr neu gestellt werden muss habe ich diesen jetzt wieder gestellt. ... Dies teilte ich nun der Wohngeldstelle mit, die mir nun, obwohl ich im ersten Ausbildungsjahr Wohngeld erhalten habe und sich an meiner Situation nichts geändert hat (Miete+Einkommen gleich geblieben), das mir kein Wohngeld zustände sondern "Bafög-Berechtigt" bin. ... Nun meine Frage: steht mir wirklich kein Wohngeld zu obwohl im ersten Jahr bewilligt unter den gleichen Bedingungen: 620,00 € Ausbildungsgeld und 340,00 € Miete?
Anspruch Wohngeld-Mindesteinkommen und diverse Fragen
vom 27.4.2024 für 110 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Ablehnung des Baföganspruches per Bescheid, ich hatte einen Antrag auf Vorabentscheid gem §46 (5) S1 BAFÖG gestellt, ist bereits erfolgt. Eigentlich müsste ich nun ja Anspruch auf Wohngeld haben. ... Hier wird aber das Wohngeld dann mitgerechnet, also die 1100,00 € + Wohngeld, richtig?
Wohngeld Betrug.
vom 31.1.2017 31 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Die Untermieterin stellte einen Antrag auf Wohngeld, der positiv beschieden wurde und monatlich zur Auszahlung kam. ... Mein Einwand dass ich mich nicht dazu verpflichtet fühle, da ich mit der Mieterin eine WG gegründet habe, aber keinesfalls für Sie oder ihr Pflegekind einstehe oder finanziell aufkomme , wurde von dem Bearbeiter verworfen, weil der Gesetzgeber diese „ WG" schon lange verworfen hat und, sollte ich meiner Auskunftspflicht nicht nachkommen, würde das schon zur Ablehnung des Antrages führen. ... Der Bearbeiter empfahl asap: - Schriftliche Erklärung meiner Mieterin, dass ihr nicht bewußt war, meinen Einzug mitteilen zu müssen, da sie davon ausging das das Wohngeld „ nur an ihre Person" gebunden ist. - Meine schriftliche Erklärung das ich aus dem Ausland wieder zugezogen bin, ebenso meine Unwissenheit dieses ihm (seiner Behörde) mitteilen zu müssen und ein Nachweis meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse beizulegen.