Erhöhen bestimmte Zuwendungen an die Kinder das Anfangsvermögen?
vom 3.8.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Meine eine Tochter geriet während der Schulzeit auf die schiefe Bahn, was ich nur durch einen sehr teuren Internatsaufenhalt korrigieren konnte. Die andere Tochter "berappelte" sich selber und ich habe ihr dafür im letzten Schuljahr vor dem Abitur ein Auto geschenkt. Jetzt habe ich gehört, dass bestimmte außergewöhnliche Zuwendungen und Schenkungen an die ehelichen Kinder evt. das Anfangsvermögen im Zugewinnausgleich eines Scheidungsverfahrens erhöhen können.