Ich möchte eine Klausel einbauen, dass ich bei Gewerbeabmeldung bzw. schwerer Krankheit das Büro vorzeitig auflösen kann. 2. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 545 BGB: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses">§ 545 BGB</a> findet keine Anwendung. (5) DAs Recht auf vorzeitige Vertragsbeendigung aufgrund Tod, schwerer Krankheit, Gewerbeaufgabe etc. bleibt davon unberührt (6) Die Übergabe der Mietsache erfolgt am 01.03.2009 Vor der vollständigen Bezahlung der Miete gem. § 3, der ersten Vorauszahlung auf die Betriebskosten gem. § 4 und der vereinbarten Kautionszahlung gem. § 12 hat der Mieter keinen Anspruch auf die Übergabe der Mietsache. § 3 Miete (1) Die Miete beträgt monatlich ab 01.03.2009300,00 € ab 01.03.2010400,00 € ab 01.03.2011500,00 € (2) Für den Fall, dass sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden (Basis 2005 = 100) vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Anpassung um 5 % nach oben oder unten verändert, erhöht oder ermäßigt sich die Miete im selben Verhältnis automatisch ab Beginn des Folgemonats.