Rechtskraft eines Scheidungsurteils
Der Richter erklärt daraufhin mündlich, die Ehe ist ab sofort rechtskräftig geschieden. Zustellung des schriftlichen Scheidungsurteils an beide Seiten, im Oktober 2006 mit dem Inhalt: Die Ehe ist rechtskräftig geschieden seit Juli 2006 Nun meine Frage: Ab wann ist die Ehe nun tatsächlich rechtskräftig geschieden, seit dem Termin vor Gericht oder erst seit Zustellung der Scheidungsurkunde?