Sehr geehrter Ratsuchender,
eine allgemeine Regel kann man nicht aufstellen, denn die Gerichte bzw. Richter sind nach dem Grundgesetz sachlich und persönlich unabhängig. Ein Gericht einer höheren Instanz kann zu einer ganz anderen Tatsachenentscheidung kommen, als die erste Instanz. Für die Rechtsschutzversicherungen besteht ein Prozessrisiko, welches geprüft wird, ob die Kostenübernahme des Prozesses gerechtfertigt ist, denn Prozeße einer höheren Instanz sind meistens teurer als die der ersten Instanz. Sofern Sie die finanziellen Mittel für einen Prozeß nicht aufbringen können, besteht immer noch die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe.
Setzen Sie sich ggf. mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Walden
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