Betreuung meiner Eltern durch einen anwaltlichen Berufsbetreuer
12.05.2011 11:11
| Preis:
***,00 € |
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Eltern leben seit 2010 in einem Pflegeheim und haben bis dahin ihre Angelegenheiten selbst besorgt.Da nun aufgrund eines häuslichen Unfalls meines Vaters (über 90 Jahre alt) ein Krankenhausaufenthalt nötig wurde,entschieden wir vier Kinder unter Zustimmung meiner Eltern,die Wohnung aufzulösen und ein Pflegeheim zu suchen.Da besonders meine Mutter mit dieser "Alternative" nicht gut zurecht kam,kam es immer wieder zu "Disharmonien"innerhalb der Familie.Das Pflegeheim ist in unmittelbarer Nähe zum Wohnort meiner Schwester,die nicht nur so kurzfristig einen Heimplatz besorgen konnte,sondern auch mit großem Engagement sich weiterhin um meine Eltern kümmert.Meine Eltern sind in dem Heim SELBSTZAHLER!Eine Betreuung meiner Eltern habe ich angeregt,zunächst aber nur für den finanziellen Betreuungsbereich.Es kam 2010 zu einer Anhörung meiner Eltern durch den Richter im Pflegeheim und der Betreuungsbereich wurde durch den Richter auf alle Betreuungsbereiche (Personen;Aufenthaltsbestimmung;Gesundheitbetreuung ausgeweitet).Ein Anwalt wured durch den Richter beauftragt die Betreuung zu übernehmen!Dieser Anwalt stellt aber keinerlei Entlastung für meine Eltern oder meine Schwester da.Auf Nachfrage von uns gibt er immer wieder an,daß er für die Psycho-Soziale Betreuung nicht zuständig wäre und meine Eltern ja "durch den Wind" wären(wörtliches Zitat)..
In dem letzten Jahr kam es zu doch gravierenden Vorkommnissen (!) bezüglich der Betreuung durch den anwaltlichen Betreuer:
1.)Es häufen sich permanent Rechungen und Schreiben bei meinem Vater (teilweise Mahnungen) die bis zuletzt liegen gelassen werden.Der Anwalt kommt erst nach mehfacher Aufforderung und holt diese Schreiben ab und bearbeitet diese.Meine Schwester sammelt die Schreiben im Zimmer meiner Eltern!
2.)2010 kam es zu einem gesundheitlichen Ereigniss,daß eine kurzzeitige Krankenhausbehandlung meines Vaters notwendig machte.Keiner von uns vier Kindern wurde über die eintägige Einweisung meins Vaters in das Krankenhaus informiert!Mein Vater hatte aber darum gebeten und es wurde trotzdem keiner von uns Kinder telefonisch informiert.Hierüber habe ich mich bei dem zuständigen Richter beschwert und es erfolgte eine Stellungnahme des anwaltlichen Betreuers,der die Angelegenheit bagatellisierte.
3.)Wir Kinder haben versucht einen Privatanschluss in das Zimmer meiner Mutter legen zu lassen,um besonders Abends,nochmals mit ihr telefoniern zu können.Der Anschluss wurde von dem Betreuer immer wieder aus angeblichen Kostengründen aufgeschoben.Erst nach mehrfachen Anrufen und einer Erklärung meinerseits,wie wichtig dies für meine Mutter ist,wurde der Anschluss gelegt.Zwischenzeitlich kam es zu einer technischen Störung des Anschlusses über die auch der Betreuer informiert wurde.Er hat hier keine Abhilfe geschaffen sondern nur durch meine Initiative bei der Telekom ist nach fast einem Monat (!) der Anschluss repariert worden.
3.)Da meine Schwester immer wieder Hygieneartikel für meine Eltern besorgt und hier permanent in Vorleistung geht,regten wir an,doch die Auslagen hierfür mit Belegen,über den Betreuer abrechnen zu dürfen.Bis heute ist nichts geschehen...
3.Eine wichtige Zahnbehandlung meiner Mutter steht seit mehreren Monaten an.Den Betreuer interssiert dies nicht (obwohl der die Gesundheitsfürsorge hat) und meine Schwester fährt in ihrem PKW meine Mutter permanent zu den Zahnärzten.
4.)Dies ist nun der gravierendste Punkt bezüglich der Vermögenssorge:Mein Vater der über 50 Jahre bei einer privaten Versicherung versichert ist,hat eine private Krankenhauszusatzversicherung.iIch habe dies bisher immer für ihn abgerechnet und die Gesellschaft hat den Betrag dann auf sein Konto überweisen-ohne Probleme!
Nun war es im Oktober 2010 so,daß eine mehrwöchige Krankenhausbehandlung meines Vater notwendig wurde (der Betreuer hat sich dort nicht ein einziges Mal über den Zustand erkundigt oder meinen Vater besucht..).Nach der Entlassung habe ich den bBtreuer darauf hingeweiesen,daß er doch bitte über die Versicherung das Krankenhaustagegeld abrechnen sollte,da ich hierzu nicht mehr befugt sei.Ich habe dem Betreuer die Versicherungspolice übersandt und den Behandlunsgzeitraum mitgeteilt.Das einzige,was er noch hätte machen müssen,ist ein Entlassungsbrief des Krankenhauses der Versicherung vorzulegen.Hierauf habe ich ihn schritlich hingewiesen.Auch nach 7 Monaten (!) ist laut Versicherung keine Abrechnung erfolgt,da der Betreuer die Unterlagen (Arztbrief) nicht vorgelegt hat.Mir selbst liegt dieser Arztbrief vor..(über den Hausarzt)
Nun meine Fragen=>
Heute (04.05.2011) kam ein Brief über das Betreuungsbericht mit einer Kostennote (Vergütungsantrag) an meine Eltern:
Der anwaltliche Betreuer fordert hier eine Gesamtsumme von fast 5000 Euro mit einem Stundensatz von 44 Euro!
Als Rechtshelfbelehrung steht hier lediglich,daß eine Anhörung meiner Eltern gegen den Bescheid zulässig ist.
Was kann man angesichts der durchaus ungenügenden Betreuung und gegen die ungerechtfertigte Kostennote unternehmen?Ist es zur Fristwahrung (Frist läuft am 14.05.11 ab!!!) sinnvoll zunächst einen formlosen Widerspruch gegen den Bescheid beim Amtsgericht einzureichen per Telefax?Reicht das,mit Hinweis auf eine spätere Stellungnahme der doch gravierenden geschilderten Sachverhalte oben?
Danke für eine schnelle Rückantwort!