Widerruf gewerblicher Mietvertrag
vom 19.6.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Mietbeginn war der 15.06. ich habe den Vertrag noch vor Mietbeginn widerrufen/gekündigt, wissend, dass das bei gewerblichen Mietverträgen eigentlich nicht geht. ... Wir werden definitiv nicht einziehen. - Sollte sich die Hausverwaltung nicht um eine weitere Vermarktung des Objektes bemühen, wie viele "Nachmieter" müsste ich vorstellen, die meinen Vertrag übernehmen würden, um aus dem Vertrag "raus" zu kommen?