Daraufhin kam eine Mahnung. Auf diese Mahnung habe ich mich telefonisch mit der Fa. ... Nun die Frage: Da weder in den Vertragsunterlagen, noch in den AGB auf der Homepage der Firmakeine Kündigungsfristen aufgeführt sind, möchte ich wissen ob eine Kündigungsfrist von mehr als einem Jahr rechtens ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende abstrakte Frage: Angenommen der Kläger trägt in einem Prozess vor, er habe einen Vertrag mündlich gekündigt, er kann sich aber nicht mehr an den genauen Zeitpunkt erinnern. ... Die Frage bezieht sich auf die Konstellation, dass ordentlich gekündigt wird und in der Kündigung bereits die Mahnung enthalten ist. Verzugsbeginn wäre m.E. in diesem Fall (Verbindung von Kündigung und Mahnung) der auf den Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist folgende Tag.
Nun zur Frage, macht es Sinn hier erstmal Unterlagen wie die Vollmacht sowie eine Kopie des Vollstreckungsbescheides anzufordern oder hier direkt eine Einmalzahlung abzüglich verjährter Zinsen anzubieten?
Nun unsere Frage: Haben wir die durch die Rechtsanwältin erhobenen Kosten der Gebührenrechnung zu zahlen, obwohl nicht wir, sondern die Inhaberin der Finanzvermittlung die Rechtsanwältin beauftragt hat?
Guten Abend,sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, Für nachstehende Frage brauchen wir ABSOLUTE Rechtssicherheit. Bitte beantworten Sie die Frage auch nur, wenn Sie bereit sind eine kleine evtl.
Meine Frage : Kann ich zum jetzigen Zeitpunkt, ( ca. 1 Jahr nach Feststellung durch den Gerichtsgutacher ) den Mangel in Frage stellen, und mit dieser Begründung Einspruch einlegen, und ggfls. ein 2.
Am 24.12. erhielten wir jetzt plötzlich ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bez. einer offener Forderung, es wurde aber nur die letzte Rücklastschrift angesprochen. 1-te Frage: wie sollten wir auf dieses Schreiben reagieren und sollten wir überhaupt reagieren? 2-te Frage: das Inkassoschreiben wurde an die betriebliche Adresse meines Mannes zugestellt (wir sind in der Zwischenzeit umgezogen).
Soweit zum Sachverhalt, nun zur Frage: Kann ich die Forderung über 5000 € aus 2003 aufgrund Verjährung (nicht tituliert, kein Schriftverkehr seit mind. 2004) ablehnen und kann ich den, seit 06.2010 geleisteten Mehrbetrag zurückfordern, respektive auf die titulierte Forderung umbuchen lassen, die damit bezahlt sein dürfte?
Und noch eine kurze Frage: Würde das GELD überhaupt ausreichen, um 700,-- Miete zu bezahlen: - 822,-- ALG II / 173,-- Rente von verstorbener Frau / 316,-- Halbweisenrente für behinderten Sohn - wird doch s e h r e n g vom Geld her werden, richtig?