Kündigungsfrist beim Kettenmietvertrag?
vom 10.6.2005
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Uns liegt nachfolgender Vertragstext vor: Das Mietverhältnis beginnt am 15.10.1998 für die dauer von 3 Jahren und endet am 31.10.2001 Wird nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit erklärt, daß das Mietverhältnis nicht fortgesetzt wird, so verlängert es sich um 1 Jahr. Es verlängert sich dann jeweils erneut um 1 Jahr, wenn es nicht von einer Vertragspartei in der gesetzlichen Frist zum Ablauftermin gekündigt wird. Die rechte es Mieters und des Vermieters, die Forsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen oder zu verweigern, bleiben unberührt (§§ 556b, 564c BGB) Frage: wie lange ist unsere Kündigungsfrist bzw. wann ist der früheste Auszugstermin?