Sonderumbau mit Auswirkung auf Gemeineigentum
vom 16.4.2014
63 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Beide Wohnungen wurden vor dem Verkauf durch den Bauträger an den Eigentümer mit einer Wendeltreppe verbunden, die sich in der Wohnung befindet und dem Sondereigentum des Käufers laut Teilungserklärung zugewiesen ist. ... Der Eigentümer der Wohnung macht nun die Gemeinschaft für den Schaden haftbar und verlangt die nachträgliche Nachbesserung der Deckentragkraft auf Kosten der Gemeinschaft. ... Oder ist vielmehr der fehlerhafte Einbau der Treppe ursächlich und somit das Gemeineigentum (die Geschossdecke) geschädigt und müsste daher vom Eigentümer der Wohnung mit der Treppe entsprechend nachgebessert werden, auf dessen eigenen Kosten?