In diesem konkreten Beispiel ist die Sperrzeit auf 24 Monate nach Beendigung eines Projektes festgelegt und dehnt sich auch auf alle direkt und indirekt verbundenen Unternehmen des Kunden aus und wirkt bereits bei Kenntnisnahme eines potentiellen Projektes. ... Der Freiberufler/Interim-Manager verpflichtet sich mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zur Unterlassung von > eigenen Akquisitionstätigkeiten für sich und/oder Dritte, > direkten oder indirekten Bewerbungen, Kontaktaufnahmen oder ähnliche Bemühungen für sich und/oder Dritte, > Verträgen über die Anstellung, Beschäftigung oder den Einsatz des Interim Mana-gers und/oder Dritte durch den Kunden und/oder Dritte, insbesondere im Rahmen eines Anstellungsvertrages, eines Dienstvertrages als Geschäftsführer oder Vor-stand, eines Beratervertrages oder sonstigen Vertrages mit dem Kunden in jedweder Form und auf jeglicher Rechtsgrundlage, auch auf zeitlich befristeter Basis; bei (potentiellen) Kunden, von denen er durch XXX Kenntnis von vakanten Positionen erhält oder zu denen XXX den direkten Kontakt hergestellt hat oder für die er im Auftrag der XXX tätig ist, war oder werden wird. ... Diese Unterlassungsvereinbarung gilt jeweils für 24 Monate ab dem „Letztkontakt" (nachfolgend „Sperrzeit").