zugewinn u. unterhalt
vom 2.9.2007
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
anschaffungspreis haus: 260.000 dm, gutachten heute: 140.000,- euro das haus ist noch nicht abgezahlt, 40.000 euro müssen noch geleistet werden. 20.000 euro zahle ich seit letzten jahr für ihn noch an eigenen schulden bei der bank. des weiteren sind reparaturarbeiten , gutachterkosten von mir in höhe von ca. 10.000 euro seit der scheidung gezahlt worden. einkommensteuer, gemeinsam veranlagt, für 2005 bis 2007 stehen noch an in höhe von ca. mind. 20.000 euro. er weigert sich , sich an diesen kosten sich zu beteiligen, sein anwalt hat 110.000 euro von mir gefordert an zugewinn. mit in die berechnung ist auch angeblich mein praxiswert geflossen, seine bewertung seiner selbständigkeit mit dem firmenaufbau von 12 jahren an internationalen kontakten blieb außen vor(allerdings ist die gmbh nun in insolvenz gegangen-firmenkontakte bestehen aber weiter). aufgrund der immens hohen zugewinn-bewertung des gegnerischen anwaltes (prozesskostenbeihilfe) bin ich nicht mehr in der lage meinen rechtsanwalt in dieser höhe zu zahlen. welche möglichkeiten habe ich? ... bin ich wirklich verpflichtet, alle kosten allein zu zahlen?