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168 Ergebnisse für kind haus auszug vereinbarung

Vermieter will vom Mietvertrag zurücktreten / Familie sucht Hilfe
vom 20.6.2005 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hierauf wurden wir dann gestern zu einem persönlichen Gespräch eingeladen (die Vermieter wohnen zwei Häuser weiter). ... Natürlich unterschrieben wir diese Vereinbarung nicht. ... Sofern wir doch den Rechtsweg beschreiten wollen, habe der Vermieter ja auch noch erwachsene Kinder (Anspielung auf Klage wegen Eigenbedarfs).
Belegschaftsaktien bei Trennung
vom 1.9.2014 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, meine Frau und ich haben uns gütlich getrennt. Wir haben finanziell soweit auch alles gemeinschaftlich geklärt wobei unser Augenmerk darauf lag, dass sich keiner irgendwie benachteiligt oder bevorzugt fühlte. Eine Unklarheit ist allerdings geblieben.
Erste eigene Wohnung
vom 27.12.2023 für 37 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Dasselbe Recht steht ggf. der Hausverwaltung, die vom Vermieter mit der Verwaltung des Hauses beauftragt ist, zu. ... Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung (Löhne einschließlich Sozialabgaben), Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, Schornsteinfegerkosten für die Zentralheizung, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Kosten der Verwendung, der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung (dazu gehören sämtliche Kosten der Verbrauchserfassung, der Wartung einschließlich der Kosten für die Berechnung und Aufteilung sowie die ggf. entstehenden Sonderkosten beim Auszug des Mieters – Mietwechselgebühr–), Prüfungsgebühren aller Art (etwa für TÜV), Kosten der Eichung, Kosten der Wasserauffüllung und Schlackenabfuhr.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. (ein Samstag) telefonieren wir mit dem Vermieter; während des Telefongesprächs teilt er uns mit, dass er uns die Bürgschaftsurkunde gerne übergeben wird; er teilt uns außerdem mit, dass er sich bezüglich eines Ersatzes für die beschädigte Zimmertür erkundigt hat, diese würde 120 Euro kosten, wir teilen ihm mit, dass wir uns gerne noch selber erkundigen möchten (Verwandte von uns arbeiten in einem Baumarkt und können eventuell etwas preisgünstiger dasselbe passende Modell bereitstellen); er fragt uns nach Badregalen, die nicht mehr da sind; ich erinnere ihn, dass wir mündlich vereinbart hatten, dass wir als Mieter alle Einrichtungsgegenstände (bis auf den Badezimmerspiegelschrank) entfernen und entsorgen können, was er erneut bestätigt und uns lediglich mitteilt, dass das schade sei, aber nicht zu ändern; er fragt uns weiterhin, wann wir die Schlüsselübergabe machen wollen, daraufhin teilen wir ihm mit, dass es eventuell noch am Samstag klappen könnte, dies aber nicht sicher ist, da ich (Mieterin) in diesem Moment arbeitstechnisch enorm eingespannt bin (ich bin freiberufliche Übersetzerin) und das ganze Wochenende von morgens bis abends in meinem Büro arbeiten werde und mein Mann mit unseren zwei Kindern beschäftigt ist, dass wir es aber versuchen werden und dass wir uns melden, wenn es uns zeitlich passt, was bis Montag einfach nicht der Fall war •Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation von beiden Seiten immer freundlich, wir sind uns per du und vom Vermieter wird immer vermittelt, dass man sich ja über alles einigen könne und dass man sich ja kennt und man nicht „böse" werden möchte; wir haben dem Vermieter sogar ein noch sehr gut erhaltenes Bücherregal geschenkt, dass noch in der Wohnung war und dass wir verkaufen wollten, dass er aber gerne haben wollte und sehr gerne angenommen hat •Am 17.2. ... Nach Auszug aus dem oben genannten Mietobjekt sind folgende Mängel in der Wohnung feststellbar: -Parkett im Eingangsbereich/Flur, tiefe Kratzer -Parkett im Wohnzimmer, Wasserschaden mit starken Verschmutzungen -Parkett in allen Räumen, starke Gebrauchsspuren sowie tiefe Kratzer -Zimmertüre im Kinderzimmer links, Türblatt stark beschädigt (besagtes im Übergabeprotokoll vermerktes Türblatt) -Türstock Badezimmertüre, beschädigt (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen) -Siffonabdeckungen, Bad links fehlen (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; war bei unserem Einzug nicht vorhanden bzw. war dort ein Flaschenkorken in den Siffon gesteckt) -Balkonabläufe verstopft, fehlende Schmutzgitter (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; war bei unserem Einzug nicht vorhanden) -Eingangstüre beschädigt (wurde bei der Übergabe nicht angesprochen; Vermieter hat am 1.2. selber den Schließzylinder ausgetauscht) Hiermit fordere ich Sie auf, die oben genannten Mängel bis spätestens zum 23.
Kann ich Erbverzicht widerrufen?
vom 27.5.2013 93 € Historischer Preis
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Hintergrund: Vater (pflegebedürftig) und Mutter (verstorben) übergaben vertraglich (notariell) das Anwesen (Landwirtschaft, Haus mit mehreren Zimmern, Grundstück,) an Tochter 3 (verstorben vor 8 Jahren)(im folgend zitierten Vertrag ÜBERNEHMER genannt). ... Tochter 3 verstarb frühzeitig und vererbte das Anwesen an ihre Kinder und ihren Ehemann(Erben). ... Diese Vereinbarung gilt nur schuldrechtlich und ist nicht Inhalt der nachfolgend bestellten Reallast. 8.
Ungültiger Mietvertrag und Kaution
vom 15.6.2008 70 € Historischer Preis
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An dem Zeitpunkt zweifelte ich noch nicht an der Vaterschaft des zu erwartenden Kindes, wogegen ich zu der Miete (548€ + Gas und Strom) auch mit Unterhalt rechnete. ... Er hat das Haus Rückwirkend 3 Wochen verkauft. ... Hätte der Vermieter ankündigen müssen, dass das Haus verkauft wurde oder das Haus womöglich zwangsversteigert wurde?