unbefristeter, einseitiger Kündigungsverzicht von Seiten Vermieter
vom 30.5.2018
72 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Leider befindet sich im Mietvertrag folgende Passage: Das Mietverhältnis beginnt am xx.x.2015 es läuft auf unbestimmte Zeit.Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters">573</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 573a BGB: Erleichterte Kündigung des Vermieters">573a</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 573b BGB: Teilkündigung des Vermieters">573b BGB</a>) ist daher ausgeschlossen. ... Welche Möglichkeiten habe ich aber als Vermieter bei einseitigem Kündigungsverzicht Vermieterseits auf eine ordentliche Kündigung ? ... Gibt es andere Möglichkeiten einer ordentlichen Kündigung oder bleibt als letzter Ausweg eine fristlose Kündigung?