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429 Ergebnisse für küche tapete

Probleme beim Einzug in die neue Wohnung
vom 12.7.2020 für 35 €
Die Tapete über dieser Leiste hat Auswölbungen. ... Wenn dieser neu verlegt wird, müssten wir die ganze Küche wieder ausbauen. ... Nicht nur das wir die Küche wieder ausbauen, und einbauen müssten.
Renovierung bei Auszug nach 1,5 Jahren??
vom 1.2.2014 60 € Historischer Preis
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Muss ich tatsächlich seine eigenen vier Jahre alten (nicht mehr ganz so weißen) Tapeten im Wohnzimmer entfernen bzw. renovieren? ... Dass aber rote und blaue Tapeten in Diele und SZ waren bei meinem Einzug, dafür habe ich Zeugen (Freunde, die mit mir die Wände gestrichen haben). ... Muss ich die Tapete dahinter erneuern bzw. streichen (habe damals um den mit Schrauben befestigten Kleiderschrank weiß "herumgestrichen", dahinter ist noch die alte rote Tapete vom Vermieter).
Schönheitsreparaturen: Klauseln wirksam oder unwirksam?
vom 11.11.2013 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Privat: Übernahme der Küche (-> Computer/Schreibmaschine) § 18 Schönheitsreparaturen 1. ... Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig: a) in Küchen oder Kochnischen, Bädern und Duschen
 alle 5 Jahre b) in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten
 alle 8 Jahre c) in sonstigen Räumen wie zum Beispiel Boden, Keller und Abstellräumenalle 10 Jahre Je nach Renovierungsbedarf können die Fristen länger oder kürzer sein.
Wohnung bei Auszug komplett streichen?
vom 2.5.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Wir haben Arbeitszimmer, Wohnzimmer und Küche teilweise gestrichen und sind beide Raucher. ... Tapeten, Raufaser und ähnliche Beläge dürfen nicht übergeklebt werden. ... Schuldet der Mieter bei Mietende Schönheitsreparaturen, hat er die farbliche Gestaltung so auszuwählen, dass sie für einen möglichst großen Mieterkreis akzeptabel ist, d.h. helle und dezente Anstiche mit nicht füllender Dispersionsfarbe und Tapeten zu verwenden. 3.Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit nach Ablauf der folgenden Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzen Schönheitsreparatur auszuführen: In Küchen, Bädern und Duschen alle3 Jahre In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle5 Jahre In anderen Räumen (Keller, Abstell, Hobbyraum) alle7 Jahre Von den genannten Fristen kann während der Mietzeit abgewichen werden, wenn der Zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht erfordert. […] § 29 Sonstige Vereinbarungen Die Wohnung wird im guten bewohnbaren Zustand übergeben.
mietminderug
vom 24.9.2006 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
. - die briefkästen haben so einen großen schlitz, dass sie für jeden zugänglich sind - die treppenstufen sind abgetreten (stolperfalle) - die keller sind voller müll von vormietern - ich habe in meiner küche 2 große schimmelflecke an der wand (feucht) - die balkontür in der küche und im wohnzimmer schließt nicht richtig - schimmelflecken auch im flur - an der wand im schlafzimmer blättert die farbe ab (frisch gestrichen vor ca. 8 monaten) - im wohnzimmer habe ich eine schiebetür, zu beiden seiten tapeten eingerissen, da kein schutz unter den tapeten und bei der schiebebewegung reißt es ein - schimmel im badezimmer - spülkasten im badezimmer defekt (läuft nach) zu allem übel habe ich auch noch recht unreinliche nachbarn, die neben 3 hunden div. katzen in ihrer wohnung beherbergen und das riecht an manchen tagen so extrem nach katztenurin, dass ich meinen flur nicht benutzen kann, da der ganze geruch in meine wohnung zieht (es waren damals wohl eine wohnung die durch eine leichtbauwand getrennt wurde, die heizungsrohre verlaufen durch beide wohnungen, so dass der geruch bei mir reinzieht)auch das treppenhaus stinkt bestialisch. auf all diese probleme habe ich meinen vermieter schon mehrmals aufmerksam gemacht (allerdings nicht schriftlich mit kopie)auch hat schon eine wohnungsbesichtigung stattgefunden.alles ohne erfolg. meine frage ist nun, um vielviel kann ich die miete mindern und was ist dabei zu beachten. vielen dank für ihre mühe
Renovierung bei Auszug
vom 4.2.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die maßgeblichen Regelungen im Mietvertrag (Herausgeber: Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Niederrhein e.V.) sind wie folgt: § 11 1.Die Mieträume werden wie folgt übernommen: 1.1komplett renoviert 2.Der Mieter verpflichtet sich, Schönheitsreparaturen für Küche, Bad, Duschraum alle drei Jahre, für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräume innerhalb der Wohnung alle sieben Jahre vorzunehmen. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass die alten Tapeten entfernt werden 2.2Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichte, die anteiligen Kosten für Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages einer Fachfirma an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: Küchen, Bäder und Duschen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen seit Mietbeginn bzw. während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33% der erforderlichen Kosten gemäß des Kostenvoranschlages der Fachfirma: liegen sie länger als 2 Jahre zurück, zahlt der Mieter 66% der Kosten. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass die alten Tapeten entfernt werden.
Schönheitsreparatur bei Auszug (tapezierfähiger Zustand)
vom 21.10.2005 15 € Historischer Preis
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Der einziehende Mieter ist verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen nach seinem Einzug die erforderlichen Schönheitsreparaturen in der Mietsache durchzuführen. (2) Erforderlich sind regelmäßig durchzuführende Schönheitsreparaturen, wenn diese letztmalig A) in Küchen, Bädern und Duschen vor 3 Jahren B) in Wohn-Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten vor 5 Jahren C) in anderen Nebenräumen vor 7 Jahren vorgenommen wurden. (3) Die Schönheitsreparaturen sind sach- und fachgerecht auszuführen. ... Ausserdem habe ich mit der Kündigungsbestätigung nochmal eine Anlage "Ausführungsbestimmungen" bekommen. (1) Alle Tapeten an Decken und Wänden ... sind zu entfernen. (2) ... ... (4) Kann das Wohnungsunternehmen für Schönheitsreparaturen anteilig Geld aus meiner Kaution zurückbehalten (1,5 Jahre Mietzeit - Schönheitsreparaturen Küchen, Bäder, Duschen = 3 Jahre)?
Schönheitsreparaturen und Renovierungspflicht bei Auszug
vom 19.10.2009 48 € Historischer Preis
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Zugrunde liegt folgender Auszug aus dem Mietvertrag: § 14 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume . . . 4.a)Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, die Reinigung und Pflege der Böden mit einem geeigneten Pflegemittel, das Streichen der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Außentüre von innen sowie der Innentüren und Zargen, der Sockelleisten in den Mieträumen fachgerecht auszuführen.Die Fristen zur Durchführung der Arbeiten betragen im Allgemeinen: alle 5 Jahre in den Wohnräumen und dem Flur alle 3 Jahre in Küche und Bad b) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung nach Weisung des Vermieters in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben (siehe §14 4.a) des MV).Endet das Mietverhältnis und die oben aufgeführten Schönheitsreparationen sind nicht durchgeführt, so ist der Mieter verpflichtet die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter zu bezahlen.Der Mieter kann binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Kostenvoranschlags dem Vermieter ein vergleichbares Angebot einer zugelassenen Handwerksfirma mit einem niedrigeren Angebotspreis vorlegen soweit das Angebot mit Angebotsbindungsfrist von min. 2 Monaten und einer Ausführungszusage versehen ist.Die Kostenzahlung des Mieters errechnet sich dann nach dem Angebot des Mieters. ... Liegen die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück so zahlt der Mieter für die Schönheitsreparaturen in der Küche und Bad 33,3% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlags eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter;liegen sie länger als 2 Jahre zurück 66,6%, länger als 3 Jahre 100%. Dem Mieter steht es frei die Schönheitsreparaturen zur Übergabe der Räume selbst durchzuführen/durchführen zu lassen und dadurch die Zahlungsverpflichtung abzuwenden. c) Zur Renovierung gehört: EIN DECKEND WEISSER ANSTRICH der Decken und Wände(soweit die Tapete beschädigt ist oder bereits zu oft überstrichen wurde, ist die Tapete zu entfernen und eine neue Tapete zu verkleben und deckend weiß zu überstreichen)....
Renovierungsplicht bei Wohnungsauszug
vom 24.6.2013 52 € Historischer Preis
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Im Allgemeinen werden die Schönheitsreparaturen in den Mieträume in folgenden Zeitabständen erforderlich: In Küchen, in Bädern, in Duschanlagen alle 3 Jahre In Wohn- und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre In sonstigen Nebenräumen innerhalb der Wohnung alle 7 Jahre Schönheitsreparaturen sind nur dann durchzuführen, wenn nach Ablauf der genannten Fristen Renovierungsbedarf besteht. ... Sämtliche vorgenannten Arbeiten sind fachmännisch in neutralen, gedeckten Farben und Tapeten auszuführen.
Renovierung bei Auzug, was ist zu machen?
vom 5.2.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In gleicher Weise hat der Mieter auch die Renovierung der Fußleisten durchzuführen Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad - 3 Jahre bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre Die Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses, bzw. soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an. ... Auch habe ich Feuchtigkeitsprobleme im Schlafzimmer, im Bad und in der Küche. Hier sind Stockflecken und Schimmelbildung auf der Tapete nicht im Mauerwerk.
Zu welchen Schönheitsreparaturen sind wir tatsächlich verpflichtet?
vom 12.4.2012 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung in Anlehnung an die derzeitige Rechtsprechung (Nassräume, Küche, Bad, WC - alle 3 Jahre, Wohnräume alle 5 Jahre und Nebenräume alle 7 Jahre) fachgerecht vornehmen zu lassen. ... Beim Auszug sind andersfarbig gestrichene Tapeten zu entfernen." Den Fristenplan für Schönheitsreparaturen haben wir in Bad, Küche, und WC eingehalten, jedoch nicht in den Wohnräumen.
Wg Kaution abzüge
vom 20.8.2017 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Des weiteren wurde das Bad WC Küche und Gemeinschafts- Balkon folgendermaßen hinterlassen. ... Küche Starke Verunreinigung in den schränken und auf den Oberflächen und am fließen spiegle so wie Boden schwarze Partikel vorhanden offen komplett verschmutzt und verkrustet Müll liegen gelassen Balkon Altlglass liegen gelassen Müll liegen gelassen und nicht gereinigt auch wieder kippen Stummel vorhanden Flur stark verschmutzt schwarze Partikel vorhanden in jedem Raum sind die weisen wende verschmutzt stark und müssen gestrichen werden und strecken weise wieder mit Tapeten Kleister befestigt werden. der 1 Mitbewohner war auch Hauptmieter und der 2 Untermieter von ihm.
Muss ich laut folgenden Klauseln meines Mietvertrages die gesamte Wohnung renovieren bzw.wieder weiß
vom 25.11.2007 30 € Historischer Preis
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Es sind sehr wenige Löcher in den Wänden ausser natürlich in der Küche wo die Schränke angebracht waren. muß ich laut folgenden Klauseln meines Mietvertrages die gesamte Wohnung renovieren bzw.wieder weißen streichen?... Als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreperaturen gelten: - für Küchen, Bäder/Duschen und WC alle 3 Jahre - für Wohn-und Schlafräume, Flure, Dielen aller 5 Jahre Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung renoviert zu übergeben. Die Tapeten sind fachgerecht(VOB) zu weißen, wurden Rauhfasertapeten durch andere Wandbeläge ersetzt, sind diese zu entfernen und der Urzustand (Rauhfaser mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen) wieder herzustellen.
Keller streichen?
vom 23.1.2015 51 € Historischer Preis
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Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen erforderlich sein, wenn für die Nassräume (Küche, Bad, Dusche, WC etc) drei Jahre, für die Wohn- und Schlafräume, Flure und Dielen fünf Jahre und für alle anderen Nebenräume sieben Jahre seit Vertragsbeginn bzw. der letzten fachgerechten Herrichtung verstrichen sind. Hiervon ausgenommen ist das Streichen der Heizkörper und der Heizungsrohre sowie der Fußböden und des Holzwerks (Innentüren, Fenster und Aussentüren von innen), das üblicherweise in Nassräumen (Küche, Bad, Dusche, WC etc) nach fünf Jahren, in den übrigen Räumen nach sieben Jahren erforderlich sein wird. ... Zu den Schönheitsreparaturen gehören u.a. das Entfernen alter Tapeten, das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, der Heizkörper und der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, soweit jeweils Streichfähigkeit gegeben ist.
Wohnungsübergabe - Zustand der Wohnung bei Auszug
vom 25.4.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Wir haben 24 Jahre am Stück in einer Mietwohnung gewohnt.Vermieterseitig wurde in der gesamten Zeit nie saniert oder modernisiert, d.h. auch die alte Küche und das Bad sind noch im "Original", wie bei Erbauung des Hauses in 1979,erhalten.Wir ließen den alten Mietvertrag von 1982 rechtlich überprüfen und man kam zu der Überlegung, dass wir die Wohnung lediglich "besenrein" übergeben müssen. ... Desgleichen will er Beschädigungen an den Tapeten nicht akzeptieren, sondern diese gleich neu tapeziert und gestrichen haben.
Gewerbeimmobilie
vom 3.5.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun enthält dieser folgende Klausel § 10 Schönheitsreparaturen / Instandhaltung Küche / Naßräume alle 3 Jahre; Gewerberäume alle 4 Jahre, Nebenräume alle 7 Jahre. ... Türblätter beschädigt - Farbe abgeplatzt; Tapete bereits vorhanden - Alter unbekannt; Decke - Risse.
Renovierungsklausel gültig?
vom 13.3.2012 30 € Historischer Preis
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Beschädigungen der Tapete gibt es kaum, aber ein Anstrich ist auf jeden Fall fällig. ... Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen fachmännisch durchzuführen, sobald und soweit dies objektiv notwendig ist, spätestens aber wenn für Küche, Bad etc. 3 Jahre, für alle sonstigen Räume 5 Jahre seit Vertragsbeginn bzw. der letzen Herrichtung der Mieträume verstrichen sind."
Renovierung bei Auszug aus Mietswohnung
vom 13.3.2009 30 € Historischer Preis
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Derzeitiger Zustand der Wohnung: Mit Ausnahme der Küche und eines weiteren Zimmers wurde die Wohnung vor ca. 2 Jahren neu gestrichen, wobei der Großteil der Wände farblich gestaltet wurde (zwei helle Uni-Farben). ... In Abschnitt E des Vertrages heißt es: "Ausstattung: .., Tapeten Rauhfaser hell gestrichen". ..