Im Moment läuft ein befristeter Freier Mitarbeitervertrag bis zum 31.12.2011 als Vertragsveränderung zum Jan 2006-Vertrag Nun ist folgendes passiert: mir wurde mündlich mitgeteilt, dass man meinen Vertrag nun zum 31.05.2011 kündigen möchte, da man interne Resourcen besser nutzen möchte und man mich und meine Dienste somit nicht mehr brauche. ... Nach Recherchen habe ich festgestellt, dass mein Vertrag als freier Mitarbeiter wohl als Dienstvertrag zu sehen ist und somit nach dem BGB geregelt ist. ... Gilt hier das BGB als bindend , dass es bei befristeten Dienstverträgen keine vorzeitige Kündigung gibt, weil sie so lange laufen , wie die Dauer im Vertrag angegeben ist oder gilt der von beiden Seiten unterschriebene Zusatz im Vertrag, dass es eine beiderseitige Kündigungfrist von 4 Wochen zum Monatsende gibt. ?