Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Eine abschließende Beurteilung ist ohne genaue Kenntnis des notariellen Vertrages nicht möglich. Ich beschränke mich daher auf die Darstellung der Grundzüge.
Das Ankaufsrecht ist eine vertraglich eingeräumte Option, das Grundstück zu erwerben. Sämtliche Bedingungen hierfür sind üblicherweise in dem notariellen Vertrag vereinbart. Eine nachträgliche einseitige Änderung dieser Bedingungen ist nicht möglich.
Sofern also die Bedingungen von Ihnen nicht eingehalten werden, verlieren Sie den Anspruch.
Das bedeutet natürlich nicht zwangsläufig, dass Sie keine Chance mehr haben, das Grundstück doch noch zu erwerben. Schließlich kann es ja durchaus auch nach Ablauf der 3 Jahre im Interesse der Stadt liegen, an Sie zu veräußern.
Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig mit der Stadt in Verbindung zu setzen, um ggf. eine Verlängerung dieser Option zu erreichen.
Falls Sie eine vollständige Prüfung an Hand des Vertrages wünschen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
29. Januar 2009
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22:41
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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