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Erbpacht: Grundstück nach Ablauf der Erwerbsfrist kaufen

| 29. Januar 2009 22:22 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben unser Grundstueck im Jahr 2008 per Erbpacht von der Stadt fuer 99 Jahre erworben. Der Grundstueckswert liegt bei einer Groesse von 500 Quadratmetern bei 125.000 Euro. Laut unserem notariellen Vertrag steht uns innerhalb der ersten 3 Jahre das Recht zu das Grundstueck zu kaufen. Wahrscheinlich werden wir es nicht schaffen innerhalb dieser 3 Jahre den Grundstueckskauf zu finanzieren. Besteht irgendeine rechtliche Moeglichkeit oder Chance, auch nach dieser Frist von 3 Jahren das Grunstueck zu kaufen, auch wenn es eigentlich lt. dem Vertrag ausgeschlossen ist?

Vielen Dank!

29. Januar 2009 | 22:41

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
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Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Eine abschließende Beurteilung ist ohne genaue Kenntnis des notariellen Vertrages nicht möglich. Ich beschränke mich daher auf die Darstellung der Grundzüge.

Das Ankaufsrecht ist eine vertraglich eingeräumte Option, das Grundstück zu erwerben. Sämtliche Bedingungen hierfür sind üblicherweise in dem notariellen Vertrag vereinbart. Eine nachträgliche einseitige Änderung dieser Bedingungen ist nicht möglich.

Sofern also die Bedingungen von Ihnen nicht eingehalten werden, verlieren Sie den Anspruch.

Das bedeutet natürlich nicht zwangsläufig, dass Sie keine Chance mehr haben, das Grundstück doch noch zu erwerben. Schließlich kann es ja durchaus auch nach Ablauf der 3 Jahre im Interesse der Stadt liegen, an Sie zu veräußern.

Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig mit der Stadt in Verbindung zu setzen, um ggf. eine Verlängerung dieser Option zu erreichen.

Falls Sie eine vollständige Prüfung an Hand des Vertrages wünschen, stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 30. Januar 2009 | 12:48

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