Sehr geehrte Fragestellerinm
sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich wie gewünscht mit geringer Detailtiefe antworte:
Sie streiten sich mit den Stadtwerken München um die Auslegung des Vertrags und die inzwischen abgegebenen Erklärungen. Verbindlich könnte Ihre Frage daher nur beantworten, wenn ich den gesamten Vertrag und auch die abgegebenen Erklärungen, also Ihren Antrag auf Änderung des Anschlusswertes und die Akzeptanz, lesen könnte. Da ich meine Einschätzung nur aufgrund Ihrer Stichworte abgeben kann, muss ich also einen gewissen Vorbehalt machen:
Die Frage ist, was mit "auf den geänderten Anschlußwert angepasster Wärmelieferungsvertrag" gemeint ist. Ist ein komplett neuer Vertrag mit neuen Bedingungen gemeint oder reicht eine Einigung über die Abänderung des bisherigen Vertrags aus?
Die von Ihnen zitierte Formulierung erlaubt aus meiner Sicht beides - die komplette Aufhebung des alten Vertrags und den Neuabschluss oder die Anpassung des bisherigen Vertrags. In beiden Fällen läge ein Wärmevertrag vor, der auf den geänderten Anschlusswert angepasst wäre. Insofern stimme ich Ihren Bedenken zu. Da es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, können Sie sich zudem auf die für Sie günstige Auslegung berufen.
Es müsste aber noch geprüft werden, was Sie genau beantragt haben - die Abänderung des Anschlusswertes und Fortführung des alten Vertrags oder aber den Neuabschluss. Auch diese Willenserklärung wäre bei der Frage, wie sich Ihre vertragliche Beziehung gestaltet, zu beachten und auch wie genau die Stadtwerke diesen Antrag akzeptiert haben.
Da die Änderungen durchgeführt wurden, spricht dies dafür, dass Sie sich mit den Stadtwerken über eine Änderung bereits geeinigt haben, und der Abschluss eines Neuvertrags nicht notwendig ist.
Ggf. können Sie zu dem Antrag und der Annahme im Rahmen der Nachfragefunktion noch weiter ausführen, so dass ich weitere Hinweise erteilen könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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