Auskunftspflicht über eigene Einkünfte bei Geschiedenenunterhalt
vom 10.3.2009
42 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Eine geschiedene selbständig tätige Frau hat in einem gerichtlichen Vergleich Geschiedenenunterhalt in Höhe von 2000 Euro bis Ende 2009 zugesprochen bekommen. Dabei wird auch festgelegt, daß sie bis zu 1000 Euro / Monat netto hinzuverdienen dürfe. Die darüber hinaus gehenden Erträge würden den Geschiedenenunterhalt mindern.