Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. einem halben Jahr gab ein Arzt einer Arzthelferin, die in einem ungekündigten Teilzeitarbeitsverhältnis in einer Arztpraxis stand, mehrfach die mündliche Zusage, sie zum 01.04.2004 als Teilzeitkraft einzustellen. Für diese Zusagen gibt es Zeugen. Die "neue" Mitarbeitern hat dann auch mehrfach während ihrer freien Tage stundenweise und ohne Bezahlung zum Zweck der Einarbeitung in das neue Aufgabengebiet in der neuen Praxis ausgeholfen, und im Glauben, dass sie zum genannten Termin einen neuen Arbeitsplatz sicher hat, den bestehenden Arbeitsvertrag von sich aus zum 31.03.2004 gekündigt Es kam aber nie zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages und die Tätigkeit konnte zum 01.04. aus, nennen wir es mal praxisbetrieblichen Gründen nicht aufgenommen werden.