sehr geehrte Damen und Herren, gegen ende 2004 wurde ich wegen des erwerbs von marihuana über 2 jahre zu einem jugenderrest von 2 wochen verurteilt. zu diesem zeitpunkt hatte ich noch keinen führerschein. ich erhielt auch schriftlich keine angabe oder sonstiges, das ich den führerschein nicht machen dürfe, sondern nur den tip vom richter, bei der verhandlung, es könne probleme bei beantragung des führerscheins geben. letztes jahr, also 2007 im märz, fragte ich bei der führerscheinstelle im landratsamt fürth nach, ob ich meinen führerschein machen könne. die dame sagte dann, es wäre zu früh und ich solle eine drogen- abstinenz von 12 monaten nachweisen. ICH BEKAM ABER KEINE SCHRIFTLICHE AUFLAGE. da ich mir den nachweis damals finanziell nicht leisten konnte lies ich es einfach auf sich beruhen. nun ist meine berufliche zukunft vom führerschein abhängig, da mein arbeitgeber mir nur dann einen unbefristeten arbeitsvertrag gibt, wenn ich bis zum july 2008 einen führerschein besitze. da ich es in dieser zeit logischerweise nicht schaffe den nachweis zu erbringen, hab ich folgende fragen: 1. da ich noch keine führerschein besas bzw besitze ist es dann rechtens mir den nachweis aufzulegen. 2.was soll ich ihrer meinung nach machen?