Schlußabrechnungen Coronahilfen
vom 22.9.2024
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Als Publizistin und Solo-Selbständige habe ich über einen Steuerberater als "Prüfenden Dritten" Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe II beantragt. Durch die Falschberatung eines inzwischen ausgeschiedenen Mitarbeiters des Steuerberaters wurden in dem Bewilligungsantrag für die Überbrückungshilfe II unzutreffende Fixkostenzahlen eingetragen, die zu einer erheblich zu hohen bewilligten Hilfszahlung im niedrigen vierstelligen Bereich führten. Korrekt dürfte die Hilfszahlung nur im niedrigen dreistelligen Bereich liegen.