Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auftraggeber des Kaufvertragsentwurfs waren die Eigentümer. Diesen gegenüber hat der Notar ja offenbar auch abgerechnet.
Ein Schadensersatzanspruch der Eigentümer gegen Sie ist nach Ihren Angaben nicht begründet. Dies käme allenfalls in Betracht, wenn Sie ohne jeglichen Grund und nach fester Kaufzusage vom Kaufvorhaben Abstand genommen hätten.
Dies ist jedoch nicht der Fall, da Ihnen offenbar in Abt. II eingetragene Lasten, die von Ihnen zu übernehmen gewesen wären, vorenthalten wurden.
Sie sollten die Erstattung des Rechnungsbetrages daher ablehnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen