Rollerkauf mit falschen Versprechungen - arglistige Täuschung?
vom 12.3.2017
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Bei der Probefahrt lief der Roller einwandfrei, ist auch sofort angesprungen und optisch waren keine Mängel am Motor zu erkennen - weshalb ich keine Veranlassung sah ihm nicht zu glauben. ... Wir haben einen normalen Kaufvertrag geschlossen.