Immobilienwert mit Nießbrauch bei Erbfall
beantwortet von
Rechtsanwalt Lorenz Weber / Merseburg
Im Übergabevertrag ist geregelt, dass alle Kosten und Einnahmen zu Lasten des Vaters gehen. ... Im Januar 2009 wird ein notarielles Testament aufgegeben, in dem beide Kinder mit einen ½ Anteil als Erbe eingesetzt werden und es wird bestimmt, dass Kind A sich die Übertragung der Immobilie auf den Erbteil anrechnen lassen muss, wobei das Nießbrauchrecht in Abzug zu bringen ist.