Mein Dienstvertrag als GF einer GmbH & Co. KG ist am 23.09.2009 zum 31.3.2010 gekündigt worden. Zu diesem Zeitpunkt war ich 23 Jahre im Betrieb beschäftigt.
Hallo, folgender Fall liegt vor. Ich arbeite seit fast 2 Jahren in einer Firma und habe 2 befristete Arbeitsverträge erhalten. Am 01 Juli sollte der unbefristete folgen.
Guten Tag, ich arbeite seit über 6 Jahren im IKEA Custumer Support Center in Hofheim-Diedenberhgen. Dort bearbeite ich alle Kundenanliegen per Telefon, Chat und Email zu allen Produkten ausser zu Küchenthemen. In den letzten Jahren bin ich immer mal wieder gefragt wurden, ob ich den Bereich wechseln würde, d.h. nur nur Küchen bearbeiten.
Hallo Meine Frage: Ich bin zum 18.02 gekündigt worden, hatte eine 20 h Stelle bei einem Ambulanten Pflegedienst. Vom 1.02 bis 15.02 hatte ich Urlaub, den Rest des Monats war ich ursprünglich mit Frei eingetragen weil ich mit dem Urlaub meine Sollstundenzahl für Februar, erreicht hatte. Sollstunden stand bei 83h und Iststunden für Ende Februar bei 93h.
Ich habe einen Arbeitsvertrag als Assistenzärztin mit folgendem Wortlaut "Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.09.2020. Der Arbeitsvertrag ist befristet nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung in der jeweiligen Fassung bis zum 31.08.2025 zu ihrer zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zur Fachärztin." Seit 03/2023 befinde ich mich im betrl.
Bis 2005, als Arbeitnehmer in Deutschland, sind die Pflichtbeiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt worden. ... Ich habe vor ein paar Tagen meinen Arbeitgeber in der Schweiz signalisiert, dass ich, ab 01.06.2017, nicht in Pension gehen möchte, um zumindest diese Zeit zu überbrücken.
Er behauptet, das wäre alles gar nicht zulässig gewesen, bzw. es wäre als sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bewerten, als Scheinselbständigkeit etc.
Wir sind eine kleine firma mit 2 geringfügigen Beschäftigten.Einer der Fahrer ist während der Fahrt eingeschlafen und hat das Auto gegen einen Pfeiler gesetzt, Gott sei Dank ist ihm nichts passiert.Aber das Auto ist hin und noch nicht bezahlt.Kann man den beschäftigten haftbar machen?Der Vorfall ist schon über ein Jahr her, kann man jetzt noch was machen?
Ich habe unter Einhaltung der Kündigungsfrist am 25.10.2005 einen Aufhebungsvertrag (Arbeitsverhältnis nach 32 J.) unterzeichnet. Mein Arbeitsverhältnis endet so am 31.10.2006. Ich bin Schwerbehindert mit 70%.
Sachverhalt: Nach 15 ½ jähriger Tätigkeit als Assistentin des Vorstandsvorsitzenden bin ich zum 15.06.2011 in eine andere Abteilung versetzt worden. Dies geschah einvernehmlich und entsprach meinem Wunsch nach einer beruflichen Veränderung in Richtung Sachbearbeitung, nachdem ich vor zwei Jahren eine Fortbildung zur Personalfachkauffrau absolviert hatte. Hierfür habe ich eine schriftliche Zusage.
Guten Abend, am 31.10.11 werde ich nach einem Jahr Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten. Davor habe ich 1,5 Jahre als stellvertretende Abteilungsleiterin 38 Std./Woche tariflich nach IG-Metall gearbeitet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um eine LV die mein ehemaliger Arbeitgeber am 1.10.1975 als betriebliche Altersvorsorge für mich abschloss und bis zum 1.5.1984 also 8 Jahre, 8 Monate lang mit ca 50 DM mon. bezahlte.
Ich habe mittlerweile gekündigt und zwar in der zulässigen Monatsfrist (entgegen des Wortlautes des Vertrages da diese Klausel unzulässig ist).
Guten Abend, Hier eine kurze Darstellung meiner Situation. Ich bin als Filialleiter im Einzelhandel mit Lebensmitteln beschäftigt. Nach einer aus gesundheitlichen , korrekt attestiertenPause,meldete ich mcih für den nächsten Montag zum Dienst zurück.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zurzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und habe lt. meinem Arbeitsvertrag vom 18.09.2006 eine Kündigungszeit die folgt lautet: ..für beide Vertragsparteien gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Unberührt davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund. Nun möchte ich das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß und rechtlich einwandfrei kündigen und möchte wie folgt schriftlich kündigen : ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sehr geehrter Herr XXX , unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.12.2013.
Ich habe letztes Jahr (August) mein Master-Studium abgeschlossen. Am Oktober 2009 habe ich mit meiner Promotion angefangen. ABER, jetzt habe ich einen Job gefunden und will die Promotion verlassen.
Mein Aufhebungsvertrag (unterschrieben am 02.11.2012): Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht die Versicherungsnehmereigenschaft der Direktversicherung XY auf den Arbeitnehmer über. ... Aber muss der Arbeitgeber aufgrund der Vertragsänderung vom 10.06.08 wenigstens die 900,-- EUR in die Versicherung einzahlen, bevor ich die Versicherungsnehmereigenschaft übernehme?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit einer verhaltensbedingten Kündigung in einem weiteren Schreiben eine unwiderrufliche Freistellung mit folgendem Wortlaut erhalten: "... wir stellen Sie hiermit mit sofortiger Wirkung frei. Die Freistellung erfolgt unwiderruflich und unter Anrechnung auf etwaige Urlaubsansprüche, wobei lhnen zustehender Urlaub zu Beginn der Freistellungsperiode gewährt wird. ....." Gegen die Kündigung wurde Kündigungssschutzklage erhoben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gewonnen wird.