Begründung der Unwirksamkeit einer starren Fristenregelung
“ )]: In allen Räumen Wohnung Nr. 5, [meine Straße mit Hausnr.] sind Wände u. ... (unerheblich) 2.Die fälligen Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Maßgabe des § 10 auszuführen. ... Der Mieter hat dem Vermieter dem Zeitpunkt und den Umfang der letztmaligen Schönheitsreparaturen nachzuweisen. 3.