Der Verkäufer versichert, dass er öffentlich-rechtliche Baulasten nicht bestellt hat und dass öffentliche Lasten und Abgaben nicht rückständig sind. ... Sollten wider Erwarten noch Erschließungs- und Anliegerbeiträge zu zahlen sein, trägt der Verkäufer diese Kosten für solche Maßnahmen, die bis zum Tage des Vertragsabschlusses bautechnisch begonnen worden sind. ... Ich hoffe, dass man mir eine klare Antwort bieten kann, wer die Kosten schlussendlich tragen muss bzw. ob, wenn wir die Kosten beim Liegenschaftsamt zahlen müssen, einen Erstattungsanspruch gegen die Verkäufer haben.