Kostenübernahme bei Balkonsanierung
Zu jeder Wohnung gehörte ursprünglich ein Balkon; im EG wurden diese vor 5 Jahren auf Kosten der beiden Eigentümer zu einer (zusammen hängenden) Terrasse ausgebaut. ... Im Anschreiben dazu heißt es: "Nachdem die Kosten der Sanierung von den jeweiligen Eigentümern zu tragen sind, ..." ... Somit fallen doch die Kosten einer Sanierung der Eigentümergemeinschaft zur Last, und jeder einzelne Eigentümer wird entsprechend seines Anteils belastet, oder!?