Gebruchtwagenkauf - Ausschluss Sachmängelhaftung Unternehmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, letzte Woche Mittwoch habe ich mir in Wiesbaden ein Auto angesehen. Ich habe mir den Wagen mit dem Verkäufer gemeinsam angeschaut und befand ihn in einem guten optischen und technischen Zustand. Da der Wagen auch in etwa meinen preislichen Vorstellungen entsprach, gingen wir in die Verhandlungen über.