Rechnung v. RA bei Scheidung, z.Hd. Herrn Liebmann
Sehr geehrter Herr Liebmann, mein RA hat mich daraufhingewiesen, dass er über Beratungshilfe nicht abrechnet, da mein Mann zuviel verdienen würde. Ich soll den Beratungsschein ungenutzt an das Amtsgericht zurückgeben. Nach meiner Frage wie er die 750.000,00 errechnet hat antwortete er mir: Die Grundlage seiner Abrechnung ist im wesentlichen der hälftige Anteil der gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit aus den Immobilien sowie der Rentenfinanzierung.