Mahnbescheid ohne Zugang der Rechnung
Vielmehr hat mich am 23.05.2016 eine erste Mahnung zu dieser imaginären Rechnung mit einer Fälligkeit vom 19.05.2016 ereilt. Daraufhin habe ich schriftlich mitgeteilt, dass mir die Rechnung nicht vorliegt. ... Die Forderung kann ja nicht bestehen, ich habe keine Rechnung erhalten bzw. die Firma kann den Zugang der Rechnung nicht beweisen?