Kaufvertrag Haus
vom 17.9.2010
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Der amtierende Notar wird angewiesen, die Vertragsparteien unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn diese vollständig vorliegen mit der Aufforderung an den Käufer, dann den Kaufpreis binnen einer Frist von acht Werktagen zu zahlen. ... Der Kaufpreis ist bei Fälligkeit von dem Käufer auf das nachfolgende Konto der Verkäufer bei der Bank: x BLZ: x Konto-Nr.: x Kontoinhaber: x zu zahlen. 4. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug, so hat er vom Tage des Verzuges Zinsen in Höhe von 5 % über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich auf den noch offenen Kaufpreisrest zu entrichten, die mit dem Kaufpreis auf das Konto der Verkäufer zu zahlen sind, ohne dass es einer besonderen Mahnung oder Fristsetzung bedarf.