Zum zweiten, dass keine Maßnahmen mehr am Hause durchgeführt werden. ... Wir zahlten nunmehr die Miete unter Vorbehalt und teilten dem Vermieter in Form des Verwalters mit, dass die Mängel lange bestehen, oft angezeigt wurden und bereits die Zahlung der Miete unter Vorbehalt dem Vermieter vor Eröffnung mitgeteilt wurde. ... Wir kündigten den Mietvertrag, ohne Einhalten einer Frist, außerodentlich, nach Heizungsausfall, Wassersperrung etc.