[KfZ] Grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers
vom 9.5.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
Im Internet habe ich dazu gefunden: "Ein Gewährleistungsausschluss ist dann anfechtbar, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden => oder massive Mängel vorhanden sind, die das Auto fahruntauglich machen.<= Arglistig verschwiegene, versteckte Mängel sind auch beim Kfz-Privatverkauf unzulässig und schlimmstenfalls strafbar." Den Straftatbestand der arglistigen Täuschung ist nicht unbedingt erfüllt, hierfür müsste der Verkäufer auch "nachweislich" von dem Schaden gewusst und ihn verschwiegen haben, was dann sogar eine Straftat wäre. ... Wie stehen die Chancen die Sachmängelhaftung hier trotz Ausschluss wieder geltend zu machen?