Kündigung als Untermieter gemäß §§ 549 Abs. 2 Zif 2 zulässig?
vom 21.2.2013
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Natürlich nutze ich ebenfalls Küche, sowie das Badezimmer. ... Ist im vorgegebenen Fall eine Kündigung gemäß §§ 549 Abs. 2 Zif 2 i.V.m. 573 c Abs. 3 BGB (die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig) anwendbar?