Vom Finanzamt wurden bei einer Antwort auf den Einspruch zumindest die Ausgaben von 2005 als Ausgaben die jährlich üblicherweise anfallen anerkannt, allein damit würde die 15 % Grenze wieder unterschritten werden Allerdings setzte das FA die,2005 vorgenommene, Bewertung für Grund und Bodens herauf, von 420.- Euro auf 460.- Euro pro m2, sodass es einen geringeren Gebäudewert und damit eine niedrigere 15 % Grenze gab, die jetzt immer überschritten wird. ... Das Finanzamt stellte mir frei, den Einspruch zurückzunehmen. ... Kann ich meinen Steuerberater für die jetzt mehr zu zahlenden Steuern haftbar machen. 1. weil Er mich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass ich die Ausgaben die jährlich üblicherweise anfallen, kenntlich machen sollte um damit die Gefahr einer Aufhebung des Steuerbescheides 2005 zu vermeiden.