Unterhalt, "tatsächliches & erzielbares Einkommen", anrechenbares Einkommen
vom 7.4.2010
48 €
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In dem notariellen Vertrag ist auch mein Unterhaltsanspruch gegen meinen Ex-Ehemann dokumentiert. Auf meinen vertraglich festgelegten Bedarf soll (ab sofort) mein „tatsächliches und erzielbares Erwerbseinkommen unter Berücksichtigung berufsbedingter Aufwendungen sowie eines Erwerbstätigenbonus zur Hälfte“ angerechnet werden. ... • Muss auch der von mir überobligationsmäßig erzielte Anteil des Lohns berücksichtigt werden (10 von 30 Wochenstunden) oder nur der Teil, zu dem ich vertraglich verpflichtet bin (20 Wochenstunden)?