Neues Urteil OLG Oldenburg vom 19.12.2013 - Verjährung 30 Jahre oder 3 Jahre ?
Der antwortende Anwalt wies mich seinerzeit darauf hin, dass ich eine Feststellungsklage innerhalb der 3 jährigen Verjährungsfrist hätte erheben müssen (was ich jedoch versäumt hatte). ... Die Versicherung lehnte diese Ansprüche ab. Sie meinte, diese Ansprüche seien verjährt.