Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte heute am späten Nachmittag einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben (die notarielle Widerruffrist ist bereits abgelaufen.) ... Nun sind im Kreditvertrag folgende drei Auszahlungsvoraussetzungen enthalten: oAktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis für das Objekt XX vor Auszahlung oEine weitere Innen- und Außenbesichtigung der beiden Beleihungsobjekte durch einen von der der Bank beauftragten Sachverständigen vor Auszahlung oLesbare Kopien der eingereichten bemaßten Grundrisse zum Objekt; sofern die aktuellen Grundrisse Änderungen gegenüber diesen Ursprungszeichnungen aufweisen, Einreichung von aktuellen bemaßten Grundrissen (Darlehensnehmer) Nun habe ich im Kaufvertrag folgenden Passus aufnehmen lassen und bereits mit dem Verkäufer abgestimmt: „Die Beteiligten vereinbaren, dass (i) dem Käufer die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis für das Objekt XX vorliegen muss aus der sich ergibt, dass keinerlei Baulasten vorhanden sind, dass (iii) dem Käufer bzw. der finanzierenden Bank falls notwendig eine Vollmacht zur Einsicht in die Bauakte zwecks Anfertigung von Grundrisskopien durch den Verkäufer ausgestellt wird (ii) dem Käufer bzw. der finanzierenden Bank falls notwendig eine weitere Innen- und Außenbesichtigung des Beleihungsobjekts durch den Verkäufer gewährt wird." ... Frage ist jedoch ob es die Möglichkeit gibt gegen Zahlung von Nebenkosten und einer Entschädigung an den Verkäufer von maximal 5% des vereinbaren Kaufpreises noch aus dem bereits unterzeichneten Kaufvertrag rauszukommen?