Äusserung Arbeitsgericht
vom 17.12.2010
40 €
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Kurz zum Sachverhalt, ich bin seid august 2008 aussendienstmitarbeiter bei einem unternehmen auf selbstständigerbasis tätig gewesen. zu april 2010 wurde mir mitgeteilt das ich nicht mehr auf selbstständigerbasis weiter arbeiten kann da es nach einer scheinschelbstständigkeit aussieht. der geschäftsführer gleichzeitig firmeninhaber bot mir an im normalen angestelltenverhältnis für das unternehmen weiter tätig zu sein. wir vereinbarten ein fest nettogehalt von 1800 euro. jedoch wurden mir immer nur 881 euro netto überwiesen. ich ließ mich immer wieder vertrösten das restgeld noch ausgezahlt werden würde da ein buchungsfehler vorliegen würde jedoch kam dieses geld nie. als mir das ganze zu bunt wurde habe ich klage beim arbeitsgericht eingereicht. nun zu sache die für mich sehr wichtig ist beim gütetermin gab es keine einigung und ausserdem war nicht der geschäftführer und firmeninhaber zur diesen terminen erschienen da dieser sich bereits im ausland aufhält. der richter beschloss einen neuen termin anzuberaumen für den 13 januar 2011 weiterhin wurde verfasst das der beklagte sich zu der klage bis zum 17.11.2010 äussern kann und ich dann zeit habe bis zum 19.12.2010 wenn der beklagte sich geäussert hat mich ebenfalls zu dessen aussage schriftlich zu äussern. beim gericht ist bis jetzt keine äusserung des beklagten eingegangen. nun meiner 1 frage muss ich mich jetzt trotzdem noch beim gericht äussern wie zum beispiel zeugen benennen die bestätigen können das ich vollzeit beschäftigt war und nicht wie vom beklagten behauptet teilzeit. dann meine 2 frage der richter hat ausserdem beschlossen das der geschäftsführer und firmeninhaber zu den terminen persönlich erscheinen muss da nur dieser etwas zu dem sachverhalt sagen kann da ich nur mit diesem eine mündliche vereinbarung getroffen habe und leider keinen arbeitsvertrag hab da alles nur mündlich vereinbart wurde. jetzt zur frage ich weiß defenitief da sich der geschäftführer sich im ausland befindet dieser zu diesem termin nicht erscheinen wird da dieses mir von seinem bruder der ihn stellvertretend vertritt mitgeteilt wurde, mit der aussage ich werde keinen einzigen cent bekommen und sie werden es so lange hinaus zögern bis die firma in insollvenz geht. sie wollen jetzt vor gericht es so hinstellen das der geschäftführer - inhaber nicht reisefähig (krank) sei um den termin vom 13.01.2011 zu verschieben. jetzt meine frage sollte ich dieses dem gericht mitteilen? ... dann noch eine frage es besteht der verdacht das die firma eine vorsätliche insollvenzverschläppung besteht deshalb hält sich der geschäfsführer bereits im ausland auf. soll ich dieses auch dem gericht mitteilen und ist dieses nützlich?