Sehr geehrter Anwalt/in, alle Mitarbeiter unserer Filiale wurden zu unterschiedlichen Terminen zu einem 2-tägigen Seminar zur Verkaufsschulung in eine andere Stadt geschickt. Die Kosten für das Seminar, welches von einer externen Firma veranstaltet wurde, und die Bahnkarte wurden vom Arbeitgeber gezahlt. Nun stellte sich heraus, dass für die beiden Seminartage keine Stunden angerechnet wurden, sondern es praktisch unsere Freizeit war.