Bauabnahme - Abnahme erst nach Ausführung des Fußbodens durchzuführen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Kommt der Verkäufer mit der bezugsfertigen Herstellung des Vertragsobjekts in Verzug, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte und Ansprüche nach dem BGB zu. (...) ... Bei einem durch den Bausachverständigen festgestellten Mangel oder einer noch ausstehende Leistung gelten hinsichtlich der Ansprüche des Käufers die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/641.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung">§ 641 Abs. 3 BGB</a>. ... ******Zitat Leistungsbeschreibung Ende Nun die Fragen: - Sollte die Außentreppe zur Abn