Zum Zeitpunkt seines Todes bestand eine Forderung des Finanzamts auf Bezahlung von Einkommensteuern aus den Jahren 2002 bis 2005 . ... Durch die damaligen Rückzahlungen wurde das Geldvermögen des Erblassers vermehrt, Hinzu kommt, daß die nunmehr fälligen Steuern überwiegend auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zurückzuführen sind, das nunmehr in das Stiftungsvermögen übergeht. Meine Fragen: Sind die Steuerschulden des Erblassers von mir als Erbe zu bezahlen oder müssen diese zu Lasten des Geldvermögens, also zu Lasten der zu gründenden Stiftung gehen, weil doch - das Stiftungsvermögen in der Vergangenheit unzulässig vermehrt wurde - die fälligen Steuern nicht aufgrund des Immobilienvermögens, sondern eben aufgrund von Einkünften aus Kapitalvermögen entstanden sind?