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1.678 Ergebnisse für küche bgb

Hausverkauf - Schimmelbefall, Feuchtigkeit
vom 11.10.2005 75 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
In den Jahren als mein Vater noch lebte ist mir dunkel in Erinnerung, dass es mal eine feuchte Wand in der Küche gab (die damaligen Mieter kamen aus einem Kriegsgebiet und haben die Wohnung um ein mehrfaches überbelegt, und nur nachts die Leute raus gelassen - daher waren die Fensterscheiben innen immer beschlagen - daraufhin hat mein Vater das Mietverhältnis gekündigt).
Schönheitsreperatur/Abgeltungsklausel
vom 4.12.2011 63 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich: in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre. 2. ... Im Allgemeinen sind Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen durchzuführen: Küche, Bäder und Duschen alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flur, Toiletten alle 5 Jahre, Sonstige Nebenräume alle 7 Jahre Unabhängig von diesen Fristen richtet sich die Fälligkeit von Schönheitsreperaturen nach dem tatsächlichen Zustand der Wohnung.
Mietkaution einbehalten
vom 23.9.2020 für 45 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Am 31.08.2020 wurde die Küche bereits entfernt und das Wasser abgestellt. ... Der Fernseher war nicht richtig angeschlossen durch die Entfernung der Küche.
Mieterin fristlos kündigen
vom 18.9.2023 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Jedoch führte ich neue WG besichtigungen für das freiwerdende Zimmer von M durch, wo die potenziellen Mietinteressenten, die volle Breitseite des Desinteresses von A gespürt haben (demonstrativ in der Küche gekocht, die gleichzeitig der Aufenthaltsraum ist) und konsequent nicht auf Fragen geantwortet, ob die Küche frei wird, um sich mit der Interessentin zu unterhalten.
Müssen wir die Wohnung enstprechend dem gültigen Fristenplan unter §8, 2 renovieren?
vom 20.4.2009 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall: •in Küche, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, •in allen anderen Nebenräumen alle 7 Jahre. ... Schönheitsreparaturen bei Auszug: Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe (Quote) zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei den Nassräumen (Küchen, Bädern und Duschen) länger als ein Jahr zurück. so zahlt der Mieter 33,33 % •der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlages, liegen sie länger als zwei Jahre zurück 66,66 %, bei mehr als drei Jahren 100 %.
Schäden bei Auszug aus Mietwohnung
vom 18.9.2020 für 98 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Relevante Regelungen darin: Es gibt eine flexible Schönheitsreparaturenklausel: "Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: in Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 8 Jahre, in Nebenräumen alle 10 Jahre." ... Abschnitt zur Beendigung des Mietvertrages: "Spätestens bei Ende des Mietvertrages (letzter Tag der Mietzeit) hat der Mieter die Mieträume in vertragsgemäßem, von Verschmutzungen befreitem Zustand (unter Durchführung von Staubsaugen, Fensterputzen, Reinigung der Sanitärobjekte inklusive Entfernung von Kalk- und sonstigen Ablagerungen, Wischen der Schränke, des Kühlschranks und zu wischenden Bodenflächen, Reinigung der Küche insbesondere des Herds), unter Entfernung aller von ihm eingebrachter Gegenstände (mit Ausnahme der nach § 19 Nr. 2 vom Vermieter übernommenen Gesgenstände) mit allen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben.
Nerviger Mieter! droht mit Umweltamt (bitte nur Fachanwalt oder erfahren)
vom 8.12.2006 65 € Historischer Preis
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Alles fing damit an, dass er mir vorwarf eine feuchte Küche vermietet zu haben. ... Daher haben sie diesen Zustand geduldet und insbesondere mögl. oder bestehende Mängel nach § 536 b BGB akzeptiert und dadurch keine ableitenden Rechtsmöglichkeiten mehr. ... Ihre ganzen Schikanen, Mietkürzungen Belegkopien, Nässe in der Küche( ganz am Anfang des Mietverhältnisses) zeigen mir deutlichst, dass sie kein ausgewogenes Mietverhältnis mehr wollen, ihre Briefe füllen schon ganze Aktenordner hier.
Dubiose Forderungen nach Auszug mindern Kautionsrückzahlung
vom 25.8.2016 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, Zur Situation: Wohnung Anfang Juni fristgerecht zum 31.08.2016 gekündigt, geäußerter Auszugswunsch zum 31.07.2016 gegen Stellung geeigneter potenzieller Nachmieter. Als Grund für den vorzeitigen Auszug hatte ich angegeben, dass die Wohnverhältnisse im Objekt zuletzt unzumutbar geworden waren: (Lärm, Dreck, Gestank - ich litt seit Jahren unter Schlafstörungen und wurde krank). Gegen den Auszugstermin zum 31.07.2016 wurden seitens HV oder Vermieter nie Einwände geäußert, im Gegenteil: Es wurde vereinbart, dass ich die Vorschläge der HV übersende.
Brandschaden
vom 12.6.2010 40 € Historischer Preis
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Leider sind natürlich -nach 1 1/4 JAHREN- die Beweisstücke (Single-Küche, Möbel etc.) entsorgt... d. h. man kann nichts mehr nachvollziehen...
Kostenersatz für die für Immobilieninteressenten eingeholten Handwerkerangebote
vom 8.7.2017 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Dies bejahte sie mir in einer weiteren E-Mail zwar nicht explizit, gab mir jedoch für die Küchen- und die Parkettfußbodenplanung extra noch Fotos aus dem Internet an die Hand, im Bezug auf die Farbgestaltung und die gewünschte Spezifikation der Einbauküche (Berücksichtigung eines Foodcenters, etc.).
Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen beim Auszug
vom 8.8.2013 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
§ 9. lnstandhaltung und lnstandsetzung der Mieträume (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln sowie die Mieträume entsprechend den technischen Gegebenheiten ausreichend zu heizen und zu lüften. (2)Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume im Allgemeinen alle 3 Jahre, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses fachgerecht auszuführen.