Erhaltungssatzung § 172 rechtens oder widerrechtlicher Eigentumseingriff?
beantwortet von
Rechtsanwalt Henry Naeve / Hamburg
Es liegt seit Jahren eine genehmigte Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamileinhauses mit drei zusätzlichen Wohnungen vor. ... Zitat aus der Satzung: "Die Einhaltung des Milieuschutzes wird als gesichert betrachtet, wenn - mindestens die gleiche Anzahl dauergenutzter Wohnungen entstehen, wie zum Zeitpunkt der Untersuchung hinsichtlich der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung auf dem Bau-grundstück vorhanden waren (Im Falle eines Leerstandes zum Zeitpunkt der Untersuchung wird die letztmalige Nutzung betrachtet), und - die in der Anlage „Zusammensetzung der Wohnbevölkerung" beschriebene Anzahl Dauerwohnungen geschaffen wird. ... Zur Beurteilung der Bauvorhaben wird es darüber hinaus von grundsätzlicher Bedeutung sein, zwischen der Wohnfunktion (Dauerwohnen, Zweitwohnung) und einer Beherbergungsnutzung (Ferienappartement, Fremdenzimmer, „Ferienwohnung" etc.) zu unterscheiden.