Mietvertrag für nichtig erklären bzw. anfechten.
vom 26.2.2015
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Einer vorzeitigen Kündigung (noch nicht erfolgt) stimmte der Vermieter bereits zu, fraglich wäre dann aber, ob die bereits gezahlte Miete für den Monat Februar sowie die Makler-Provision überhaupt zurück gefordert werden könnten. ... zurück zu fordern. ... Wie bekommen wir die Provision vom Vermieter (Makler) zurück, sie wurde ja an das Makler-Büro gezahlt.